Meine Leistungen

Schadengutachten (Unfallgutachten)

Damit Sie im unverschuldeten Schadenfall die vollständige Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht, ist ein professionelles Schadengutachten unerlässlich!

Das Schadengutachten dient der Feststellung der am Fahrzeug eingetretenen Schäden und zur Ermittlung der damit einhergehenden Reparaturkosten, des Wiederbeschaffungswertes, eventuell eingetretener Wertminderung und gegebenenfalls der Ermittlung des Restwertes, so wie der Nutzungsausfallentschädigung.  Kosten für beschädigtes Fahrzeugzubehör, Ummeldekosten oder Restkraftstoffkosten werden wenn Sie anfallen ebenfalls ins Gutachten mit aufgenommen.

Oldtimergutachten

 

Ein Oldtimergutachten dient in erster Linie dazu, den Wert Ihres Fahrzeugs bei der Versicherung für die Versicherungseinstufung oder im Falle eines Schadens nachweisen zu können.

Gerade im Schadenfall ist ein Young- oder Oldtimergutachten besonders wichtig, da ältere Fahrzeuge für die Versicherungen oftmals nur nahezu einen Schrottwert besitzen.

Mit einem Wertgutachten eines zertifizierten KFZ-Sachverständigen können Sie in einem solchen Fall jedoch den wahren Wert Ihres Fahrzeugs nachweisen.

Sollten Sie noch kein oder ein nicht mehr aktuelles Wertgutachten besitzen, rufen Sie mich gerne für eine Beratung an.

Als classic-analytics Bewertungspartner stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zum Thema Oldtimerbewertung zur Seite.

Kostenvoranschlag

Wenn der Schadenwert unter der sogenannten Bagatellschadengrenze von 750€ liegt, werden die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens in der Regel nicht von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Als Alternative zum deutlich aufwendigerem Schadengutachten wird bei einer so geringen Schadenshöhe ein Kostenvoranschlag erstellt, in dem lediglich die Reparaturkosten kalkuliert werden.

Wenn erst bei der Kalkulation ersichtlich wird, dass die Schadenhöhe über der Bagatellschadengrenze liegt, kann auch dann noch ein Schadengutachten erstellt werden.

(Hinweis: Die Bagatellschadengrenze ist nicht klar definiert, liegt jedoch laut mehreren BGH-Urteilen bei ca. 750€)       

Reparaturbestätigung

Eine Reparaturbestätigung wird als Nachweis für die Instandsetzung des durch den Unfall entstandenen Schaden erstellt, wenn z.B. die Reparatur in Eigenregie erfolgte und deshalb keine Werkstattrechnungen als Nachweis für die erfolgte Reparatur vorhanden sind.

Sollte durch die Reparatur ein Nutzungsausfall des Fahrzeugs entstanden sein, können auch die dadurch resultierenden Nutzungsausfallkosten bei der Versicherung geltend gemacht werden.

Unfälle, die über eine Haftpflichtversicherung reguliert werden, landen in der Regel auch in der HIS-Datei. Die HIS-Datei ist das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungen. Dieses System gibt es seit 1993 und dient unter anderem dazu, dass Unfälle nicht doppelt abgerechnet werden, oder Vorschäden verschwiegen werden. Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall repariert wird, dient die Reparaturbestätigung auch dazu, nachweisen zu können, dass Ihr Fahrzeug tatsächlich wieder in unbeschädigtem Zustand ist. Kommt es jetzt wieder zu einem Unfall, kann somit nicht mehr angezweifelt werden, dass der erste Schaden doppelt abgerechnet werden soll und es sind daher auch keine Abzüge der Versicherung bei einem erneuten Unfall gerechtfertigt.

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Jan Schlarmann - Ihr KFZ-Gutachter & KFZ-Sachverständiger in Friesoythe, Cloppenburg, Oldenburg und Umgebung für Schadengutachten, Oldtimergutachten, Wertgutachten, Kostenvoranschlag, Fahrzeugbewertung, Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderungsermittlung

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